There is no consensus about the benefits and drawbacks in foreign direct investments. In the aggregate, is there an economic logic to attracting it? Kasper Vrolijk studies the case of Uganda and finds both positive technology spillovers and negative market competition, with the latter occurring mostly through domestic buyer-supplier linkages. The Ugandan case shows that policies that curb some of the negative effects may be needed.
Die Abschlusserklärung zum SDG-Gipfel der Vereinten Nationen in New York wurde nach Drohungen einiger Länder, die Verabschiedung zu verweigern, schließlich angenommen. Letztlich bestätigen die UN-Mitglieder darin, was sie schon in den Jahren davor beschlossen hatten. Positive Entwicklungen gab es allerdings mit Blick auf Finanzierungsfragen:
Bei den UN-Mitgliedstaaten scheint sich ein Konsens herauszubilden, dass eine Reform des internationalen Finanzsystems, ein fairer Entschuldungsmechanismus und mehr öffentliche Mittel wichtige Voraussetzungen sind, um die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) zu erreichen. Viele Länder sprachen sich für Finanzreformen aus, die besser auf die Bedürfnisse der Länder im Globalen Süden ausgerichtet sind. Auch wurde die Notwendigkeit betont, mehr in die soziale Sicherheit zu investieren.
Beim hochrangingen Dialog zu Entwicklungsfinanzierung im Anschluss an den SDG-Gipfel wurde deutlich, dass öffentliche Mittel noch gezielter eingesetzt werden müssen, um die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die Entwicklungsfinanzierung, insbesondere auch die Klimafinanzierung, müssen stärker vor dem Hintergrund der Schuldenkrise diskutiert werden.
Beim SDG-Gipfel stellte UN-Generalsekretär António Guterres seinen SDG-Stimulus-Plan vor. Konkret stellt er drei Forderungen:
1. Rund 500 Milliarden US-Dollar müssen jährlich über multilaterale Entwicklungsbanken für nachhaltige Entwicklung mobilisiert werden.
2. Die Schuldenkrise muss angegangen werden, wozu es unter anderem eines effektiven Entschuldungsmechanismus bedarf.
3. Es braucht eine Reform der internationalen Finanzarchitektur.
Die Bundesregierung hat 12 Schlüsselbeiträge für den SDG-Gipfel identifiziert. Dabei sind allerdings keine neuen Maßnahmen, um die globalen Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. Die Bundesregierung hob hervor, dass sie eine Reform der internationalen Finanzarchitektur, vor allem der Weltbank, unterstützt. Sie plant, der Weltbank 300 Millionen Euro Kapital zur Verfügung zu stellen, um Investitionen zu fördern. Außerdem will die Bundesregierung gezielt Kooperationsabkommen zu erneuerbaren Energien eingehen.
Die Europäische Union begrüßte den vom UN-Generalsekretär vorgeschlagenen SDG-Stimulus-Plan zur Finanzierung der Agenda 2030. Darüber hinaus mahnte sie eine Reform der multilateralen Entwicklungsbanken an. Sie betonte die Notwendigkeit, durch „de-risking“ privates Kapital für Investitionen zu gewinnen und Entwicklungsländer bei der Schaffung von Green Bonds zu unterstützen.
Den Vorschlägen der EU liegt die Annahme zugrunde, dass durch den Einsatz öffentlicher Mittel hohe Summen an privaten Investitionen mobilisiert werden können. In seiner entwicklungspolitischen Wirkung ist dieses Vorgehen äußerst umstritten. Studien haben gezeigt, dass eine öffentliche Förderung privater Investitionen keine armutsmindernde Wirkung haben.
Die Afrikanische Union (AU) betonte, dass die Umsetzung der Agenda 2030 auf dem afrikanischen Kontinent durch eine Reihe externer Schocks zurückgeworfen wurde. Dazu gehören insbesondere die Covid-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Die AU will über ihre Agenda 2063 dazu beitragen, die SDG zu erreichen und dafür mehr Ressourcen zu mobilisieren. Die Gruppe der 77 + China hoben ebenso wie der UN-Generalsekretär, die EU und die Bundesregierung die Notwendigkeit hervor, das internationale Finanzsystem zu reformieren. Besonders kritisierten sie die teuren Kredite für Entwicklungsländer, die Investitionen in nachhaltige Entwicklung verhindern.
Viele Entwicklungsländer sind hoch verschuldet – bei multilateralen Entwicklungsbanken, bilateralen Geber_innen und auf dem freien Kapitalmarkt. Es braucht dringend ein strukturiertes, inklusives internationales Entschuldungsverfahren, in das Gläubiger aber auch die multilateralen und alle bilateralen Geber_innen eingebunden sind. China ist mittlerweile einer der größten Gläubiger auf dem afrikanischen Kontinent. Seine Kreditvergaben sind völlig intransparent und Schuldenerlasse werden kaum gewährt.
Aus VENRO-Sicht ist es erfreulich, dass sich der internationale Diskurs wieder stärker auf strukturpolitische und damit wirtschafts- und finanzpolitische Fragestellungen fokussiert. Wir hatten uns im Vorfeld des SDG-Gipfels dezidiert für eine grundlegende Reform des internationalen Finanzsystems und die Stärkung der öffentlichen Entwicklungsfinanzierung für Soziale Sicherheit, Ernährungssicherheit, Gesundheit und Klima ausgesprochen. Für uns bedeuten die Ergebnisse des Gipfel: Wir müssen unsere Handlungsempfehlungen für nachhaltige Entwicklung verstärkt in den politischen Raum einbringen – auf nationaler, EU- und internationaler Ebene.
Wenige Monate vor der nächsten Weltklimakonferenz COP28 in Dubai (30. November bis 12. Dezember 2023) hält die Internationale Energieagentur das "1,5-Grad-Ziel noch für erreichbar" meldet Zeit Online. Der Energiesektor verändere sich schneller, als die Menschen glauben. Entscheidend sei jedoch, welcher Weg nun eingeschlagen wird: Werden Investitionen in fossile Brennstoffe weiterhin forciert oder schafft die Politik eine massive Kraftanstrengung im Ausbau der Erneuerbaren Energien?
Weltverhütungstag & Tag für das Recht auf sichere Abtreibung
Knapp jedes zehnte Mädchen in Afrika bekommt ihr erstes Kind im Alter zwischen 15 und 19 Jahren. Grund dafür ist auch, dass eine große Zahl von ihnen zwar nicht schwanger werden möchte, aber keine moderne Verhütungsmethode nutzen kann – etwa 7 Millionen junge Frauen in diesem Alter. Im Alter zwischen 20 und 49 Jahren betrifft dies 51 Millionen Frauen. Anlässlich einer Aktionswoche zum Weltverhütungstag (26. September) und zum Internationalen Tag für das Recht auf sichere Abtreibung (28. September) weisen die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) und das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung darauf hin, dass dieser ungedeckte Verhütungsbedarf allein in der Afrikanischen Union jedes Jahr geschätzt zu 27 Millionen unbeabsichtigten Schwangerschaften führt. Davon werden 8 Millionen unter medizinisch unsicheren Bedingungen abgebrochen, was jährlich für 15.000 Frauen tödlich endet.
Berlin, 25.9.2023. „Jede Frau muss selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie verhütet und eine unbeabsichtigte Schwangerschaft sicher beenden können“, fordert Angela Bähr, stellvertretende Geschäftsführerin der DSW. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist ein Kernelement der Geschlechtergerechtigkeit. Die unbeabsichtigten und insbesondere auch die viel zu frühen Schwangerschaften haben meist zur Folge, dass die Mädchen die Schule abbrechen und auf lange Sicht kein selbstbestimmtes Leben führen können. „Es braucht altersgerechte Verhütungsmittel, in deren Erforschung und Weiterentwicklung dringend investiert werden muss“, erklärt Bähr. In Afrika südlich der Sahara, wo 40 Prozent der Bevölkerung unter 15 Jahre alt sind, ist aber nicht nur der Bedarf an altersgerechten Verhütungsmethoden, sondern auch an Sexualaufklärung enorm hoch. Neben der entsprechenden, jugendfreundlichen Beratung bedarf es vor allem Gesundheitsdiensten zur Behandlung sexuell übertragbarer Krankheiten, zur Mütter- und Neugeborenenversorgung und zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen.
„Wie sich die Region in Zukunft entwickelt, ist auch davon abhängig, wie selbstbestimmt Frauen und Mädchen Entscheidungen über ihre Familienplanung treffen können“, betont die Direktorin des Berlin-Instituts, Catherina Hinz. „Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass Geschlechtergerechtigkeit einer der Schlüsselfaktoren für die Entwicklung von Staaten ist.“ Im Sinne einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik ist nicht nur in Afrika ein stärkeres politisches und gesellschaftliches Engagement im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte dringend erforderlich. „Körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das weltweit zunehmend wieder in Frage gestellt wird“, mahnt Hinz. Die verschärften Gesetzgebungen gegen die LGBTQIA-Community in mehreren afrikanischen Staaten weisen ebenso in diese Richtung, wie die Einschränkungen des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in den USA und Entwicklungen bei europäischen Nachbarn wie Polen, Ungarn oder Malta. Nicht zuletzt geht es hier um ein Kernthema im Kampf für mehr Geschlechtergerechtigkeit, bei dem die Bundesregierung eine führende Rolle einnehmen sollte.
Aktuelle Zahlen und Fakten finden Sie in dem heute gemeinsam von Berlin Institut und DSW veröffentlichten ↗ Factsheet
Weitere Informationen
↗ Fünf Fragen – 5 Antworten zum Thema Verhütung
Grafiken
↗ Ungedeckter Bedarf an Familienplanung bei verheirateten Frauen
↗ Geburtenrate bei Jugendlichen
Über das Berlin-Institut
Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung ist ein unabhängiger Thinktank, der sich mit Fragen regionaler und globaler demografischer Veränderungen beschäftigt. Das Institut wurde 2000 als gemeinnützige Stiftung gegründet und hat die Aufgabe, das Bewusstsein für den demografischen Wandel zu schärfen, nachhaltige Entwicklung zu fördern, neue Ideen in die Politik einzubringen und Konzepte zur Lösung demografischer und entwicklungspolitischer Probleme zu erarbeiten. In seinen Studien, Diskussions- und Hintergrundpapieren bereitet das Berlin-Institut wissenschaftliche Informationen für den politischen Entscheidungsprozess auf. Weitere Informationen, wie auch die Möglichkeit, den kostenlosen regelmäßigen Newsletter „Demos“ zu abonnieren, finden Sie unter www.berlin-institut.org.
Über die DSW
Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation, mit dem Ziel, das Potenzial der größten Jugendgeneration aller Zeiten zu fördern, um damit zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Sie ermöglicht jungen Menschen in Ostafrika den Zugang zu jugendgerechten Gesundheitsinformationen und modernen Verhütungsmitteln, und setzt sich auch auf politischer Ebene für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ein, insbesondere für junge Frauen und Mädchen. Darüber hinaus arbeiten die Büros in Europa und Ostafrika für die gendergerechte Förderung von Forschung und Innovation zur Bekämpfung armutsassoziierter Krankheiten.
Nele Disselkamp (sie/ihr)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
Schillerstraße 59
10627 Berlin
Telefon 030 31017324
E-Mail disselkamp@berlin-institut.org
Nicole Langenbach (sie/ihr)
Pressesprecherin –
Abteilungsleitung Kommunikation
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Loebensteinstraße 25, 30175 Hannover, Deutschland
T: +49 (0) 511 94 373 – 20
nicole.langenbach@dsw.org
Der Beitrag Ungedeckter Verhütungsbedarf in Afrika – Eine Frage der Selbstbestimmung erschien zuerst auf DSW.
To address the dynamic challenges confronting modern trade relations it is imperative to update the rules of the World Trade Organization (WTO). Plurilateral agreements are a viable option for responding to trade issues on which multilateral consensus is difficult. They should follow an inclusive and development-focused framework for participation.
– In their current form, WTO rules do not adequately address pressing global challenges such as food security, pandemic responses, and climate change. Plurilateral agreements can be a viable option for reform.
– Effective plurilateral agreements feature a layered architecture of rights and obligations – similar to that of the Trade Facilitation Agreement (TFA) – and encompass capacity-building measures.
– WTO Members should initiate plurilaterals on topics that are of particular concern to developing countries and Least-Developed Countries (LDCs) and that can help achieve the UN’s Sustainable Development Goals (SDGs).
This chapter investigates whether China assumes the role of a rule-taker, acts as a rule-maker or even breaks with the system governing foreign investment. Given its significant foreign investment flows and economic and political clout, a better understanding of China’s ideas for and potential role in the ongoing reform of global investment governance is highly relevant. An analysis of China’s international investment agreements shows that China acted as a rule-taker by broadly accepting the templates of its treaty partners, while clinging to a number of defensive positions. The most recent and significant international investment agreement negotiated by China, the Comprehensive Agreement on Investment, signed in principle with the EU, seems to be following a template that largely reflects the preferences of the EU. China is also a supporter of the World Trade Organization negotiations on investment facilitation. China’s role in the Investment Facilitation for Development (IFD) Agreement negotiations should be characterized not so much as a thought-leader but as a key promoter of dialogue and negotiations.
Eine Allianz zur Armutsbekämpfung zwischen Venezuela und China ist nur ein Teil verschiedener Kooperationsprojekte zwischen beiden Ländern. Das Nachrichtenportal amerika21 berichtet, wie das lateinamerikanische Land an die chinesischen Erfahrungen anknüpfen will, denn "Chinas Erfolgsgeschichte bei der Armutsbekämpfung ist weltweit anerkannt, da sie mit einem anhaltenden Wirtschaftswachstum und einer raschen Industrialisierung einherging."
Bonn, 25. September 2023. Globale Partnerschaften dürfen nicht nur einem engen Verständnis von Eigeninteresse dienen. Für eine faire und funktionale Ausgestaltung zum gegenseitigen Nutzen sind transnationale Wissensnetzwerke unverzichtbar.
Globale Herausforderungen verstärken das Interesse Deutschlands an neuen Formen der Zusammenarbeit mit aufstrebenden Schwellenländern, darunter Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko und Südafrika. Ausdruck der gesteigerten Aufmerksamkeit sind die rege Reiseaktivität von Bundeskanzler Olaf Scholz und zahlreicher Bundesminister*innen in diese Länder, das Wiederaufleben der Bemühungen um das EU-Mercosur Freihandelsabkommen, die Errichtung eines EU-Indien Handels- und Technologierats, sowie der während des G20-Gipfels angekündigte ambitionierte Transport- und Wirtschaftskorridor zwischen Indien, der EU und weiteren Partnerländern. Bei der Ausgestaltung der Beziehungen zu umfassenden Partnerschaften sollten transnationale Wissens- und Kooperationsnetzwerke eine wichtige Rolle spielen.
Das wachsende Interesse an der Kooperation mit dieser Ländergruppe steht im Einklang mit dem deutschen und europäischen Bestreben, durch Diversifizierung und „De-Risking“ regionale oder sektorale Abhängigkeiten zu verringern. Sie dient u.a. der Beendigung der energiepolitischen Abhängigkeit von Russland, einem erklärten Ziel der deutschen Nationalen Sicherheitsstrategie. Machtverschiebungen im internationalen System machen vielfältige, vertiefte Partnerschaften noch relevanter: China, „Partner, Wettbewerber und strategischer Rivale“ und die erweiterte BRICS-Gruppe versuchen, die „westliche Dominanz“ in der internationalen Ordnung zu ändern. Vier aufeinanderfolgende G20-Präsidentschaften aufstrebender Mächte setzen weitere Themen des „Globalen Südens“ auf die internationale Agenda.
Das Bestreben Deutschlands und der EU, die Kooperation mit dieser Ländergruppe nun umfassend zu vertiefen, kommt spät; ist aber der richtige Schritt – und sollte über Eigeninteressen hinausgehen. Die globalen Herausforderungen der Weltgemeinschaft erfordern tiefgreifende Transformationen, insbesondere innerhalb der Industriestaaten und der aufstrebenden Schwellenländer. Ohne Zusammenarbeit ist die Umsetzung globaler Abkommen, allen voran das Pariser Klimaabkommen und die Agenda 2030, nicht zu erreichen. Die Rahmenbedingungen für echte Partnerschaften sind schwierig: Nicht alle der genannten Schwellenländer teilen eine freiheitlich-demokratische Grundordnung und ihre Positionierungen zu grundlegenden Nachhaltigkeitsfragen sind uneinheitlich. Zugleich können die Industriestaaten keine gute Bilanz von eingelösten Versprechen und Kooperation auf Augenhöhe vorweisen.
Wenn es vor diesem Hintergrund darum geht, globale Transformationsprozesse – vom Klimaschutz bis zur Reform multilateraler Organisationen – fair und partnerschaftlich auszugestalten, können transnationale Wissens- und Kooperationsnetzwerke eine wichtige Rolle übernehmen. In ihren Austausch- und Kooperationsstrukturen können Individuen und Partnereinrichtungen gemeinsame Verständnisse von globalen Herausforderungen und Lösungsansätzen herstellen. Ihr Dialog kann nationale Perspektiven und Interessen einbeziehen und gleichzeitig zur gemeinschaftlichen Definition von Gemeinwohl beitragen. Unter schwierigen politischen Rahmenbedingungen sind vertrauensvolle, persönliche Kontakte oft die entscheidende Ebene, auf der partnerschaftliche Zusammenarbeit angebahnt und umgesetzt wird. Systemisch können Netzwerke gemeinsames Wissen zwischen Sektoren (wie Forschung und Politik, aber auch Zivilgesellschaft und Privatsektor) teilen und in nationale politische und gesellschaftliche Diskurse speisen.
Bei der Vertiefung der Partnerschaft kann auf entwickelte transnationale Strukturen wie das Managing Global Governance (MGG)-Netzwerk aufgebaut werden, wie zahlreiche Beispiele in seiner über fünfzehnjährigen Entwicklung zeigen: Netzwerkmitglieder übernehmen Schlüsselpositionen im Think Tank-Prozess der G20 (Think20) und im Austausch über freiwillige Nachhaltigkeitsstandards auf UN-Ebene. Sie bringen Agenda-2030-Fortbildung für den öffentlichen Dienst als Thema in den mexikanischen Senat und helfen als Reflektionsgruppe bei der Entwicklung des BMZ-Positionspapiers „Globale Partner“ Kooperationsansätze und Schlüsselterminologie für die strategische Zusammenarbeit zu schärfen. Die gemeinsame Entwicklung von Wissen und Transformationskompetenzen, Forschungskooperation und politische Dialogformate dienen dabei auch der Entwicklung einer dauerhaften Kooperationsinfrastruktur, in der Kommunikationskanäle aufrecht erhalten und erweitert werden, und in der sich Netzwerkmitglieder bei der Gestaltung von Veränderungsprozessen unterstützen können.
Es liegt im aufgeklärten Eigeninteresse Deutschlands und Europas, die Kooperation mit aufstrebenden Schwellenländern nicht nur im Sinne des „De-Risking“ zu vertiefen, sondern umfassende Partnerschaften für global gerechte Nachhaltigkeitstransformationen anzustreben. Bei ihrer Entwicklung sollten langfristig angelegte, gut gepflegte transnationale Wissens- und Kooperationsnetzwerke zentraler Baustein sein, um faire und funktionale Partnerschaften zu gestalten, in denen alle Akteur*innen ihrer Bedeutung und Verantwortung gerecht werden können.
Hannover, 27. September 2023.
Die Frage nach sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen bleibt ein kontroverses und oft emotional aufgeladenes Thema. Doch unabhängig von persönlichen Überzeugungen und Standpunkten gilt: Der Zugang zu medizinisch sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist für die Gesundheit von Müttern von entscheidender Bedeutung.
Weltweit sind Komplikationen bei Schwangerschaft und Entbindung die häufigste Todesursache bei 15- bis 19-jährigen Mädchen, oft in Folge eines unsicheren Schwangerschaftsabbruchs. Jedes Jahr unterziehen sich fast 4 Millionen Mädchen in dieser Altersgruppe unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen; über alle Altersgruppen hinweg sind es 19 Millionen Frauen, ein Großteil davon im globalen Süden, wo 13 Prozent einen solchen Eingriff nicht überleben. Weltweit sterben Schätzungen zufolge jedes Jahr rund 22.000 Schwangere an den Folgen eines unsicheren Abbruchs. Dabei liegt die Müttersterblichkeit in Ländern, in denen der Abbruch einer Schwangerschaft verboten oder nur sehr eingeschränkt möglich ist, erheblich höher, als in Ländern, die ihn legalisiert haben. In Äthiopien beispielsweise ist die Müttersterblichkeit seit der Legalisierung im Jahr 2005 von 31 auf ein Prozent gesunken.
Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und in welchen Abständen sie eine Schwangerschaft austragen möchte. Dies wurde bereits an der Uno-Weltbevölkerungskonferenz (Kairo-Konferenz) von 1994 auf internationaler Ebene festgeschrieben. Neun Jahre später konkretisierte die Afrikanische Union im sogenannten Maputo-Protokoll (auch bekannt unter „Protocol to the African Charter on Human and Peoples’ Rights on the Rights of Women in Africa”) dieses Recht: Schwangerschaftsabbrüche müssen unter bestimmten Bedingungen legal sein. Zu diesen Bedingungen zählen der Schutz des Lebens der Mütter und ihre physische und psychische Gesundheit sowie Schwangerschaften infolge von Vergewaltigungen und nachgewiesene schwere Schädigungen des Ungeborenen. Bis heute haben 44 der 55 Mitgliedsstaaten das Protokoll unterschrieben und ratifiziert. Zwischen 2003 und 2021 erweiterten auf dieser Basis 22 afrikanische Länder ihre rechtlichen Grundlagen für Abtreibungen. Sechs Länder – Kap Verde, Südafrika, Tunesien, Mosambik, São Tomé und Príncipe (bis zur 10. Schwangerschaftswoche in Angola) – erlauben die Abtreibung auf Wunsch der Frau sogar während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Immer mehr Länder haben Richtlinien für die Versorgung nach Schwangerschaftsabbrüchen entwickelt und eingeführt, um den Zugang für Frauen und Mädchen zu verbessern, darunter Äthiopien mit diesbezüglich inzwischen einer der liberalsten Gesetzgebungen. Dennoch leben viele afrikanische Frauen (93 Prozent im Jahr 2018) im reproduktiven Alter in Ländern, die Schwangerschaftsabbrüche gänzlich verbieten oder nur zulassen, wenn das Leben der Frau in akuter Gefahr ist. In diesen Ländern ist nur einer von vier Schwangerschaftsabbrüchen sicher. In Ländern, in denen ein Abbruch weitgehend legal ist, sind es neun von zehn.
Die häufig als Begründung für die Aufrechterhaltung strafrechtlicher Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen angeführte Befürchtung, eine Legalisierung trüge zu steigenden Abbrüchen bei, ist statistisch nicht haltbar: In Ländern, die den Abbruch einer Schwangerschaft aus irgendeinem Grund verbieten oder nur zur Rettung des Lebens der Frau zulassen, liegt die Rate bei 37 pro 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren, verglichen mit einer Rate von 34 pro 1.000 Frauen in Ländern, in denen die Abtreibung ohne Einschränkung hinsichtlich des Grundes erlaubt ist. Der wesentliche Unterscheid ist allerdings folgender: Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen macht sie sicherer, kontrollierbarer und schützt dadurch das Leben der Frauen. Der Zugang zu qualifizierten Fachleuten und guten medizinischen Einrichtungen verringert das Risiko von Komplikationen und Todesfällen erheblich.
Viele Staaten haben in den letzten Jahren reagiert und Schwangerschaftsabbrüche legalisiert. darunter Irland, dass sich innerhalb kurzer Zeit von einer der restriktivsten hin zu einer der progressivsten Gesetzgebungen zum Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Europäischen Union entwickelt hat. Allerdings wurde in der jüngsten Vergangenheit in verschiedenen Ländern der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen auch wieder erschwert, wie beispielsweise durch den Entschluss des obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staate im Fall Roe v. Wade im Juni 2022, der Millionen US-Amerikanerinnen das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch genommen hat. Solche Entscheidungen senden ein fatales Signal, dass auch auf dem afrikanischen Kontinent Bewegungen bestärkt, die junge Frauen in einen unsicheren Schwangerschaftsabbruch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken treiben.
Der uneingeschränkte Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur für die Gesundheit von Müttern, sondern auch für die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte weltweit. Es ist nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern auch ein Schritt in Richtung einer gerechteren und gesünderen Zukunft für alle. Wir müssen uns weiterhin gemeinsam für die Förderung dieser Rechte und die Beseitigung von Hindernissen einsetzen, damit alle Frauen die Möglichkeit haben, selbstbestimmte Entscheidungen über ihren Körper und ihre Gesundheit zu treffen. Nur so können wir eine Welt schaffen, in der jede Mutter die bestmögliche Unterstützung erhält, die sie verdient.
Die Zahlen entstammen der Broschüre des Population Reference Bureau: „Abortion. Facts & Figures“ sowie dem UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2022
Der Beitrag Schwangerschaftsabbruch – das Recht auf Sicherheit, Selbstbestimmung und Entkriminalisierung weltweit erschien zuerst auf DSW.
Die Erde hat gebebt in Marokko, und erschüttert wurden nicht nur Häuser und Gemüter, sondern auch der teilweise fragile Gesellschaftsvertrag. Nahezu 3.000 Menschen haben ihr Leben verloren, ganze Dörfer in den Bergen des Atlas wurden verschüttet, viele Straßen in Richtung der betroffenen Dörfer waren tagelang nicht befahrbar. Das Beben traf eine ohnehin stark marginalisierte und verarmte Region, und hat die eklatanten Entwicklungsunterschiede im Land erneut hervorgehoben. Die nur zögerliche Kommunikation der politischen Führung in den ersten 20 Stunden nach dem Beben wurde kritisiert.
Doch trotz aller berechtigten Kritik an den Hilfsmaßnahmen: Armee, Polizei und weitere Staatsorgane haben schnell reagiert und ihre Kräfte gebündelt, um möglichst rasch Feldkrankenhäuser aufzubauen, Straßen frei zu räumen und besonders vulnerable Gruppen, wie Waisenkinder, zu schützen. Wie auch in der ersten Reaktion auf die Corona-Pandemie hat der Staat auf Anweisung des Königs schnell gehandelt. Doch gelingt es ihm, die Legitimität auch über die aktuelle Phase der Nothilfe hinweg zu sichern?
Wir wissen aus unserer Forschung, dass drei Kernfunktionen des Staates für seine Legitimität bei der Bevölkerung wichtig sind : der Staat sollte die Bürger*innen schützen (protection), ihnen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und Infrastruktur ermöglichen (provision), aber auch Teilhabe durch politische Mitbestimmung (participation). Das Erdbeben stellt diesen Gesellschaftsvertrag vor große Herausforderungen in all diesen Bereichen – und das in einer Region, wo der Staat seine Fürsorgepflicht bereits zuvor trotz erheblicher Fortschritte bei der Wasser- und Stromversorgung nur unzureichend erfüllt hat.
Das Erdbeben ist eine Katastrophe, zuallererst für die betroffenen Menschen, aber auch für die Wirtschaft des Landes und voraussichtlich für den wichtigen Tourismus im Atlas-Gebirge und in Marrakesch. Der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur wird Jahre dauern, die Kosten werden derzeit auf 8% des BIP geschätzt, und es wird für viele Menschen immer ein Vorher und ein Nachher geben. Aber das Beben hat auch das enorme Potenzial der Bevölkerung gezeigt, im entscheidenden Moment zusammenzuhalten und anzupacken, um über alle Unterschiede hinweg Not zu lindern. Die Zivilgesellschaft hat schnell und effizient auf lokale Bedürfnisse reagiert und eine Brücke zwischen Menschen und Institutionen gebildet. Dabei können sich nichtstaatliche Organisationen, wie der MIPA Trust Index 2023 zeigt, im Gegensatz zu Politiker*innen und Abgeordneten, auch auf hohes Vertrauen der Bevölkerung stützen. Diese Dynamik kann ein Motor für den Wandel des Gesellschaftsvertrags sein, wenn es gelingt, ihr einen angemessenen Platz im Wiederaufbau zu geben.
Nach einem überraschenden Erfolg bei der Fußball-WM ist das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt, noch immer werden die Trikots mit Stolz überall getragen. Die Industriepolitik ‚made in Morocco‘ und das erste Elektroauto ‚cent pourcent marocain‘ sind auch im Ausland sichtbare Labels der selbstbewussten Identität, und die neue Wasserstoffpolitik betont die nationale Souveränität. Diese Symbole treffen jedoch häufig auf eine bittere Realität, in der Armut und Korruption noch immer den Alltag vieler Menschen prägen; sie treffen auf die seit langem brennenden Probleme in der Bildungs- und der Gesundheitspolitik und auf alarmierende Wasserknappheit im Land. Und doch, in diesem entscheidenden Moment, da das Erdbeben das Land erschüttert, schafft es auch eine Einheit zwischen all den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen: Zwischen der Zigarette-rauchenden Grafikdesignerin im stylischen Café und den alten Männern mit ihrem Minztee, zwischen Anzugträgern in geschäftigen Städten, Straßenverkäufer*innen, Hausfrauen und Schafhirten. Die bei Wertevorstellungen häufig gespaltene Gesellschaft packt an und zusätzlich zu den staatlichen Maßnahmen und den Hilfsaktionen der Armee setzt sich eine nie gesehene Solidaritätswelle mit den Opfern in Gang. Organisationen der Zivilgesellschaft, durch jahrelange Arbeit auch in den entlegensten Gebieten präsent, haben schnell und effektiv Hilfsgüter organisiert, koordiniert und verteilt. Auch im Ausland mobilisiert sich jenseits der Debatten um staatliche Hilfe starke Unterstützung aus der Welt des Profifußballs, der Filmindustrie, von Vereinen und individuellen Freund*innen des Landes.
Nun gilt es, diesen beeindruckenden Moment über die Zeit der Nothilfe und des Wiederaufbaus aufrecht zu erhalten, das WIR weiter in den Fokus zu stellen. Dabei handeln Organisationen der Zivilgesellschaft komplementär zu den staatlichen Initiativen, wie auch Karim Tazi, der mit seiner Organisation ‚Banque Alimentaire‘ in kürzester Zeit tonnenweise Nahrungsmittelhilfe verteilt hat, betont.
Doch Legitimität der Regierung im Wiederaufbau wird nicht nur davon abhängen, ob sie im Sinne des Gesellschaftsvertrags die Menschen auch in den entlegenen, vernachlässigten Gebieten schützen und ihnen Zugang zu öffentlicher Infrastruktur geben kann. Vielmehr steckt gerade im dritten Pfeiler des Vertrags, der Beteiligung, viel Potenzial: mehr Raum für das Knowhow, die Dynamik und die Solidarität der (Zivil)Gesellschaft im Wiederaufbau und in politischen Entscheidungsprozessen des Landes kann einen inklusiveren und nachhaltigeren Gesellschaftsvertrag ermöglichen. Und auch die Zusammenarbeit Deutschlands und Europas mit Marokko kann hierbei unterstützen, indem sie nicht nur für den Aufbau der Infrastruktur Gelder mobilisiert, sondern auch governance-Kapazitäten stärkt und die Beteiligung der Zivilgesellschaft fördert.
Das Oberste Gericht in Brasilien kassiert umstrittenes Landgesetz, das das Ausweisen von Schutzgebieten für Indigene begrenzen sollte. Ein "historischer Erfolg für Indigene" schlagzeilt der Tagesspiegel und ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel: die Schutzgebiete dienen laut Experten als Bollwerk gegen die Abholzung des Regenwaldes.
Berlin/Brüssel, 21.09.2023. Die EU läuft Gefahr, gegen die internationalen Kriterien für öffentliche Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance - ODA) zu verstoßen, wenn sie Hilfsgelder einsetzt, um Migration zu stoppen. Dies geht aus dem neuen Oxfam-Bericht „Von der Entwicklung zur Abschreckung?" hervor, der beleuchtet, wie die EU ihr Entwicklungshilfebudget einsetzt, um die Migrationskontrolle an Länder in Afrika auszulagern. Der Bericht zeigt, dass sechs der 16 identifizierten Migrationsprojekte in Niger, Libyen und Tunesien potenziell gegen die ODA-Kriterien verstoßen. Diese sechs Aktivitäten machen mit insgesamt 667 Millionen Euro etwa zwei Drittel des analysierten Gesamtvolumens von rund einer Milliarde Euro aus.
Der Bericht untersucht die Strategie der EU, Hilfsgelder zunehmend für die Abschreckung von Migration einzusetzen, statt für Entwicklungsförderung und Armutsbekämpfung. Laut Bericht fließt mehr Unterstützung in Aktivitäten, die Migration behindern und Risiken für die Menschenrechte mit sich bringen, als in die Förderung sicherer und regulärer Migration oder wachstumsfördernder Effekte von Migration In Niger unterstützt nur eine der acht untersuchten Aktivitäten sichere und reguläre Migration. In Libyen werden keine der für die Migration vorgesehenen Mittel für die Förderung der sicheren und regulären Migration in die EU eingesetzt.
Diese Verwendung der Hilfe verstößt sowohl gegen internationale Kriterien für Entwicklungsleistungen als auch gegen die eigenen Rechtsgrundsätze der EU. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die die weltweiten Kriterien für Entwicklungsleistungen aufgestellt hat, definiert als entscheidendes Kriterium, dass der Hauptzweck der Förderung "die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Entwicklungsländern" sein muss und stellt fest, dass Aktivitäten, die die Rechte von Vertriebenen und Migranten nicht ausreichend berücksichtigen, nicht als öffentliche Entwicklungsleistung angerechnet werden können.
Stephanie Pope, EU-Migrationsexpertin von Oxfam, sagt: "Die europäischen Gelder werden eingesetzt, um Migration zu stoppen, anstatt wofür sie eigentlich da sind: Um Armut zu bekämpfen. Die EU verschwendet ihr Hilfsbudget, um die Festung Europa aufzubauen. Gleichzeitig will sie Nicht-EU-Länder erpressen, damit sie die europäische Verantwortung in Sachen Asyl und Migration übernehmen."
In einigen Fällen setzt die EU ihre Entwicklungszusammenarbeit ein, um die Probleme zu beheben, die sie durch andere EU-Ausgaben verursacht hat. So beteiligt sich die EU beispielsweise an der Beschaffung von Schiffen für die libysche Küstenwache. Diese ist für das Abfangen und die Rückführung von Migrant*innen nach Libyen zuständig - ein Land, das für die Verletzung der Rechte von Migrant*innen berüchtigt ist. In der Folge verwendet die EU dann ihr Entwicklungsbudget, um Migrant*innen aufgrund der katastrophalen Bedingungen aus Libyen zu evakuieren. Außerdem leitet die EU Gelder an die tunesische Küstenwache weiter, - trotz dokumentierter Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Behörden.
Anissa Thabet, Oxfam-Koordinatorin für Migration und Mobilität in Nordafrika, sagt: "Während Armut und Ungleichheit in Tunesien zunehmen, ist die EU damit beschäftigt, wegzusehen. Die Vereinbarungen, die sie trifft, ordnen die wirtschaftliche Entwicklung Tunesiens den EU-Migrationsinteressen unter."
In Niger hat der europäische Druck, Menschenschmuggel zu kriminalisieren und Migranten in Haft zu nehmen, dazu geführt, dass Migranten auf noch gefährlichere Migrationsrouten ausweichen. Laut UN-Berichten sind Sicherheitskräfte, Polizei, Militär und Bedienstete der Einwanderungs- und Grenzbehörden in der Wüstenregion zwischen Niger und Libyen für über 60 Prozent der körperlichen Misshandlungen von Migrantinnen verantwortlich. Die EU stellt diesen Behörden trotz ihrer katastrophalen Menschenrechtsbilanz Gelder für Migrationsprojekte zur Verfügung, die eigentlich für Entwicklungszwecke vorgesehen sind.
Der Oxfam-Bericht weist auch auf Bedenken hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht hin. Der Zugang zu öffentlichen Informationen, die Aufschluss über die Verwendung der Gelder geben, ist begrenzt, und es fehlt an klaren Definitionen für verschiedene Begriffe. So beziehen sich beispielsweise drei der untersuchten Aktivitäten in Niger auf "Migrationsmanagement", wobei dieser Begriff nicht klar definiert ist.
Pope sagt: "Wenn es um Migration geht, tappen wir in vielen Fällen im Dunkeln. Wir wissen nicht, wie die Gelder der EU-Steuerzahler, die zur Armutsbekämpfung gedacht sind, tatsächlich verwendet werden. Der Mangel an Transparenz ist besorgniserregend, vor allem, da wir uns in der Mitte des EU-Hilfshaushaltszyklus befinden. Das Europäische Parlament muss in der Lage sein, einzugreifen und sicherzustellen, dass jeder Euro, der bereitgestellt wird, in der richtigen Weise ausgegeben wird."
Oxfams Bericht "Von der Entwicklung zur Abschreckung? Ausgaben für Migration im EU-Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)" steht zum Download bereit unter
https://www.oxfam.de/system/files/documents/entwicklung_abschreckung_ndici.pdf
Die Hinweise zur Untersuchungsmethode basieren auf den Kategorien, Grundsätzen und Kriterien der OECD und stehen zum Download bereit unter https://www.oxfam.de/system/files/documents/development_deterrence_methodology.pdf
Globale Zusammenhänge erschließen sich am besten durch eigenes Erleben. Der Blick auf die Wasserversorgung weltweit bei einem Schulprojekt oder die Gesprächsrunde mit Auszubildenden über Arbeitsschutz und Arbeitsrecht in Indien vermitteln den Lernenden auf lebendige Weise, dass entwicklungspolitische Fragen auch die eigene Lebenswirklichkeit berühren.
Deshalb unterstützt das Aktionsgruppenprogramm (AGP) von Engagement Global Engagierte, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare oder Workshops vertiefen und weiter vermitteln möchten, mit bis zu 2.000 Euro. Für das Jahr 2023 stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Anträge hierfür können noch bis Freitag, 17. November 2023, gestellt werden. Anträge für 2024 können ab Samstag, 18. November 2023, eingereicht werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine und Bildungseinrichtungen. Einzelpersonen, lose Zusammenschlüsse ohne nachgewiesene Gemeinnützigkeit und kommerziell arbeitende Einrichtungen können nicht gefördert werden.
Wie kann so eine Bildungsveranstaltung aussehen?Der Workshop „Chancen und Grenzen ziviler, gewaltfreier Konfliktbearbeitung“ von Pax Christi e.V. ist nur eines von vielen Projekten, die mit Fördermitteln des AGP umgesetzt werden. Die Veranstaltung fand im Herbst 2022 statt und richtete sich an Menschen, die sich für Friedens- und Entwicklungspolitik interessieren. Ziel des Workshops war es, den Teilnehmenden eine Einordnung des Konzepts der Zivilen Konfliktbearbeitung anhand der Länderbeispiele Afghanistan und Ukraine zu ermöglichen und sie zu Multiplikator*innen der Zivilen Konfliktbearbeitung zu machen. In der Zivilen Konfliktbearbeitung geht es im Kern darum, zur Vermeidung oder Beilegung gewaltsamer Auseinandersetzungen bewusst keine militärischen Mittel einzusetzen, sondern gemeinsam nach anderen, gewaltfreien Lösungen zu suchen.
Zu Beginn des Workshops erhielten die Teilnehmenden einen Input einer friedenspolitischen Beraterin. Sie gab unter anderem einen Überblick über zivile Projekte von Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Akteuren in Afghanistan und ging auf wichtige Faktoren für den Erfolg eines Projekts ein. Nach dem Input fanden sich die Teilnehmenden in zwei Gruppen zusammen, in denen sie jeweils über die Konflikte in Afghanistan und der Ukraine sprachen. Die Gruppen diskutierten beispielsweise über die Fragen, welche Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktbearbeitung in eskalierten Konflikten es gibt und wie zivile Projekte in die Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden können. Zudem überlegten sie, was man aus erfolgreichen, aber auch gescheiterten Projekte für die Zukunft lernen kann und ob Zivile Konfliktbearbeitung in manchen Konflikten und Kriegen vielleicht gar nicht zum Tragen kommen kann.
Weitere InformationenThe proliferation of state and non-state actors, along with increasing institutional complexity, has led to a qualitative shift in Global Development Governance (GDG) towards what we term ‘GDG 2.0’. Realising accountability in this context presents challenges due to growing actor diversity, institutional plurality and a lack of formalised accountability structures. Building on the introduction to this special section, we explore the potential of ‘forward-looking’ approaches to ac-countability, notably collective deliberation, learning and competition. Despite the importance of these mechanisms for GDG processes, conceptualising them as accountability tools may have limited gains and indeed reinforce the preferences of established actors, dilute useful monitoring approaches and divert attention from longstanding agendas. We argue that prioritising enabling environments for more circumscribed ‘backward-looking’ accountability—with a focus on standard-setting and monitoring—may be more feasible and effective towards holding decision-makers to account within the GDG 2.0 context.
Finale im Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“! Mit ihren zukunftweisenden und nachhaltigen Strukturmaßnahmen oder Projekten rund um die Themen „Fairer Handel“ und „Faire Beschaffung“ haben sich zum 20-jährigen Jubiläum des Wettbewerbs 125 Kommunen aus allen 16 Bundesländern beworben und damit für einen Teilnahmerekord gesorgt.
Im Jubiläumsjahr 2023 kommt der Wettbewerb mit einigen Neuerungen daher: Erstmals wird der begehrte Hauptstadttitel, der mit einem Preisgeld von 35.000 Euro verknüpft ist, je an eine kleine, mittlere und große Kommune vergeben. Auch ein Sonderpreis zum Thema „Geschlechtergerechtigkeit und Fairer Handel“ und ein Publikumspreis wurden neu eingeführt.
Die Jury kam bereits Ende August 2023 zusammen, um über die Preisträgerinnen zu entscheiden. Welche Kommunen am Ende den Hauptstadttitel, einen Platz auf dem Treppchen oder einen Sonderpreis mit nach Hause nehmen, wird aber erst bei der offiziellen Preisverleihung am 5. Oktober 2023 bekannt gegeben. Diese findet in der amtierenden Hauptstadt des Fairen Handels Fürth statt. Im Wettbewerbsdurchgang 2021 konnte die Kommune die Jury überzeugen und ist nun Gastgeberin der Veranstaltung.
Doch nicht nur die Jury hat in dieser Wettbewerbsrunde die Qual der Wahl: Noch bis zum 29. September 2023 kann die Öffentlichkeit über die Vergabe des Publikumspreises abstimmen und ihre persönliche Hauptstadt des Fairen Handels küren.
Durchgeführt wird der Wettbewerb seit 2003 alle zwei Jahre von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Schirmherrin des Wettbewerbs ist Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze.
In den vorangegangenen Wettbewerbsdurchgängen konnten neben Fürth (2021) Neumarkt in der Oberpfalz (2019), Köln (2017), Saarbrücken (2015), Rostock (2013), Bremen (2011), Marburg (2009), Düsseldorf (2007) und Dortmund (2005 und 2003) die Auszeichnung erringen.
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