Titelseite bei VENRO

Die Fortschritte für Geschlechtergerechtigkeit in der internationalen Zusammenarbeit stehen unter massivem Druck. Mittelkürzungen und der wachsende Einfluss von Anti-Rights-Bewegungen drohen zentrale Errungenschaften in Frage zu stellen und verletzen zugleich völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands.

Feministische und menschenrechtsbasierte Ansätze sind dabei kein „nice to have“, sondern eine rechtliche Notwendigkeit und ein wirksames Instrument, um nachhaltige Entwicklung, Frieden und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Sie zielen darauf, strukturelle Diskriminierung – etwa Sexismus, Rassismus oder Behindertenfeindlichkeit – sichtbar zu machen und abzubauen und damit Lebensbedingungen insbesondere in Krisen- und Konfliktkontexten langfristig zu verbessern.

Deutschland hat sich unter anderem mit der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), der Istanbul-Konvention, der Agenda 2030 und der UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit klar zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Diese Verpflichtungen wurden durch nationale Strategien wie den Gender-Aktionsplan des BMZ, die humanitäre Gender-Strategie des Auswärtigen Amtes und die Strategie für eine feministische Entwicklungspolitik weiter konkretisiert.

Die Umsetzung dieser Strategien zeigt bereits Wirkung: So fließt ein sehr großer Anteil der neu zugesagten BMZ-Mittel in Vorhaben, die Gleichstellung fördern und intersektionale Perspektiven systematisch berücksichtigen. Gleichzeitig belegen Studien, dass geschlechtertransformative Ansätze in Sektoren wie Ernährungssicherung, ländliche Entwicklung oder humanitäre Hilfe zu höherer Wirksamkeit, geringerer Armut und einer besseren Reichweite von Programmen führen.

Umso gravierender sind die Folgen, wenn Geschlechtergerechtigkeit politisch relativiert oder finanziell ausgehöhlt wird. Der globale „Gender-Backlash“ – gezielte Angriffe auf Frauen- und LSBTIQ-Rechte sowie auf feministische und frauengeführte Organisationen – schwächt demokratische Institutionen und multilaterale Normen. Mittelkürzungen treffen häufig jene Initiativen zuerst, die feministische, dekoloniale und intersektionale Ansätze voranbringen und im Globalen Süden wichtige Arbeit für Menschenrechte und Demokratie leisten.

Langfristig führt eine Missachtung von Geschlechtergerechtigkeit zu Instabilität, höheren Kosten für Krisenbewältigung und einem Verlust an Glaubwürdigkeit in der internationalen Zusammenarbeit. Gerade ein Land wie Deutschland, das in multilateralen Foren lange als Vorreiterin für Geschlechtergerechtigkeit galt, steht deshalb in der Verantwortung, seine Zusagen nicht nur formal einzuhalten, sondern ambitioniert umzusetzen.

Für eine zukunftsfähige internationale Zusammenarbeit braucht es daher:

  • eine verlässliche, langfristige und flexible Finanzierung feministischer und frauengeführter Organisationen, insbesondere in fragilen und konfliktsensiblen Kontexten;
  • die konsequente Anwendung feministischer und menschenrechtsbasierter Ansätze in allen Politikfeldern der Außen-, Entwicklungs- und humanitären Politik;
  • eine aktive Rolle Deutschlands in der feministischen und dekolonialen Ausgestaltung multilateraler Reformprozesse, etwa im Rahmen der UN-Reform oder eines „Humanitarian Reset“.

Feministische internationale Zusammenarbeit stärkt Demokratie, schützt Menschenrechte und macht Entwicklungs- und Friedenspolitik wirksamer. Sie zurückzufahren wäre nicht nur politisch kurzsichtig, sondern völkerrechtlich problematisch und gesellschaftlich teuer. Jetzt ist der Moment, die gefährdeten Fortschritte zu sichern – und Geschlechtergerechtigkeit als Kernaufgabe deutscher Außen- und Entwicklungspolitik zu begreifen.

Quelle: VENRO, „Gefährdete Fortschritte – Deutschlands Verantwortung für Geschlechtergerechtigkeit“, Standpunkt 2025. https://venro.org/publikationen/detail/gefaehrdete-fortschritte

 


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Von Karsten