Die Society for International Development (SID) ist die älteste, politisch unabhängige und private entwicklungspolitische Vereinigung der Welt. 1957 gegründet, ist SID heute mit etwa 3.000 Mitgliedern in 80 Ländern und 45 Chaptern auf regionaler und lokaler Ebene organisiert. Der überwiegende Teil der Chapter liegt in der südlichen Hemisphäre. Das Aktivitätenspektrum der Chapter reicht von der Erörterung entwicklungspolitischer Themen in der Öffentlichkeit über die Vernetzung von Fachkräften bis zur Durchführung von Entwicklungsprojekten.

Hungerzahlen steigen stark an - Ein Viertel der Weltbevölkerung betroffen

317 Millionen Personen mehr als vor vier Jahren hungern

Die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland weist anlässlich des Welternährungstags am 16. Oktober darauf hin, dass die Zahl der an „mittlerer oder schwerer Ernährungsunsicherheit“ leidenden Menschen – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in nur vier Jahren um 317 Millionen auf nun über zwei Milliarden Personen gestiegen ist. Dies zeigen jüngste Zahlen der Welternährungsorganisation FAO. Zugleich ist die Datenlage zur Zahl der Todesfälle durch Hunger und Mangelernährung lückenhaft: Schätzungen liegen zwischen 9 und 36 Millionen Menschen pro Jahr.

Sustainable development needs fundamental governance changes, #SpotlightSDGs assesses obstacles and gaps

spotlight_innenteil_2019_web_gesamt.jpgGlobal civil society report assesses structural obstacles and institutional gaps in the implementation of the 2030 Agenda www.2030spotlight.org

New York, 8 July 2019: “The world is off-track to achieve the Sustainable Development Goals (SDGs). Most governments have failed to turn the transformational vision of the 2030 Agenda into real transformational policies. Even worse, xenophobia and authoritarianism are on the rise in a growing number of countries.”

The implementation of the 2030 Agenda is not just a matter of better policies. It requires more holistic and more sweeping shifts in how power is vested, including through institutional and governance reforms.”

A simple software update is not enough – we have to revisit and reshape the hardware of sustainable development, i. e. governance and institutions at all levels.”

This is the main message of the Spotlight Report 2019, one of the most comprehensive independent assessments of the implementation of the 2030 Agenda. The report is launched on the day before the opening of the High Level Political Forum at the United Nations in New York by a global coalition of civil society organizations and trade unions.

Argumente für den UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechte

Briefing-Paper: Entkräftung von Argumenten gegen einen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechte

TA-D-Briefing-Papier_ZeroDraft_0119_onlineAm 26. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein rechtsverbindliches Instrument erarbeiten soll, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren („Treaty-Prozess“). Seither haben vier Tagungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Im Juli 2018 wurde von dem ecuadorianischen Vorsitz ein erster Abkommensentwurf (Zero Draft) vorgelegt, der bei der vierten Tagung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 diskutiert wurde. Bis Ende Februar 2019 kann dieser Entwurf von den Staaten kommentiert werden. Ein neues Briefing-Papier der Treaty Alliance Deutschland diskutiert in politischen Diskussionen vorgebrachte Gegenargumente zum gesamten Prozess oder zu Inhalten des Zero Draft und formuliert Lösungsvorschläge.

 

 
7 Februar 2019 | GPF Global Policy Forum

Briefing-Papier zum Zero Draft

 

Am 26. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Einsetzung einer Arbeitsgruppe (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, OEIGWG) beschlossen, die ein rechtsverbindliches Instrument erarbeiten soll, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren („Treaty-Prozess“). Seither haben vier Tagungen der Arbeitsgruppe stattgefunden. Im Juli 2018 wurde von dem ecuadorianischen Vorsitz ein erster Abkommensentwurf (Zero Draft) vorgelegt, der bei der vierten Tagung der UN-Arbeitsgruppe im Oktober 2018 diskutiert wurde. Bis Ende Februar 2019 kann dieser Entwurf von den Staaten kommentiert werden.
 
 

 

Das vorliegende Briefing-Papier diskutiert in politischen Diskussionen vorgebrachte Gegenargumente zum gesamten Prozess oder zu Inhalten des Zero Draft und formuliert Lösungsvorschläge. Das Briefing geht auf die folgenden Argumente ein:
 
 

 

1. Argument zur Bedeutung einer internationalen Regelung im Allgemeinen:
 
„Die meisten Menschenrechtsverstöße resultieren nicht aus dem Fehlen internationaler Regeln und Verpflichtungen, sondern aus dem Versagen, auf nationaler Ebene die bestehenden umzusetzen.“
 
 

 

2. Argument zum Anwendungsbereich (in Bezug auf Art. 3.1 i. V. m. Art. 4.2 Zero Draft):
 
„Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des vorgesehenen Abkommens auf transnationale Wirtschaftsaktivitäten würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Stattdessen muss das Abkommen für alle Unternehmen gelten.“
 
 

 

3. Argument zur Berücksichtigung der UN-Leitprinzipien (in Bezug auf Art. 9 Zero Draft):
 
„Der Zero Draft berücksichtigt die UNGPs nicht. Der Verhandlungsprozess untergräbt den erzeugten Konsens der UNGPs und effektive kurzfristige Maßnahmen (u. a. NAPs) zur Anhebung von Menschenrechtsstandards für die Wirtschaft.“
 
 

 

4. Argument zur Haftbarkeit (in Bezug auf Art. 10 Zero Draft):
 
„Ein UN-Abkommen würde Unternehmen einem unberechenbaren Haftungsrisiko aussetzen.“
 
 

 

5. Argument zum Verhältnis von Menschenrechten und Handels- und Investitionsschutzabkommen (in Bezug auf Art. 13 Zero Draft):
 
„Eine Vorrangstellung menschenrechtlicher Pflichten vor den Verpflichtungen aus Handels- und Investitionsschutzabkommen ist nicht möglich.“
 
 

 

 
 

Ausstellung zu Genitalverstümmelung in Berufsschule BS04

11.01.19_plakat_wa-hh-724x1024.jpgBildung für nachhaltige Entwicklung: Ausstellungsprojekt von LebKom e. V. in Kooperation mit der Beruflichen Schule Stahl- und Maschinenbau

Die Wanderausstellung „Wonder of  the Female Body – Weibliche Genitalverstümmelung in Afrika – WIE ein Wandel zu erreichen ist“ des Vereins LebKom e. V. ist vom 05.02. – 27.02.2019 in der Beruflichen Schule Stahl- und Maschinenbau (BS04), Angerstraße 7-11, 22 087 Hamburg zu sehen.

Alle Welt spricht vom Schrecken und der Grausamkeit der Menschenrechtsverletzung, doch die Frage nach effektiven Lösungswegen bleibt oft unbearbeitet und offen.

Die Wanderausstellung präsentiert auf Basis 16-jähriger Projekterfolge des FULDA-MOSOCHO-PROJEKTES Perspektiven, statt zu schockieren. Bislang wurden über 30.000  Mädchen nachhaltig vor der Genitalverstümmelung geschützt. Schlüssel zum Erfolg ist der WERT-Zentrierte Ansatz, der von Prof. Dr. Muthgard Hinkelmann-Toewe entwickelt wurde.

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