Durch den Hamburger Zukunftsentscheid werden die Klimaziele der Stadt neu gesetzt. Das Reduktionsziel von 70% bis 2030 bleibt unverändert. Das Ziel der Klimaneutralität wird hingegen auf 2040 vorgezogen. Aber nicht nur das: Um die Erreichung zuverlässiger und planbarer zu machen, werden jährliche Emissionsziele für die Jahre 2026 bis 2040 festgelegt.
Wie unterscheiden sich die Ziele des Hamburger Zukunftsentscheids von der aktuellen Politik?
Die Klimaschutzziele der Stadt sind seit 2020 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) geregelt. Mit dem am 06.12.2023 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen Klimaschutzstärkungsgesetz hat die Stadt selbst ihre Klimaschutzziele angezogen: Sollten zuvor Emissionen um 55% bis 2030 und um 95% bis 2050 reduziert werden, sind es nun 70% bis 2030 und 98% bis 2045.
Ein Reduktionsziel von mehr als 70% bis 2030 wird wissenschaftlich derzeit als nicht realistisch eingeschätzt. Die Klimaneutralität bis 2040 hingegegen haben sich bereits Bundesländer wie Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern gesetzlich zum Ziel gesetzt. Auch in Schleswig-Holstein ist sie Teil des Koalitionsvertrags zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Daher zieht auch der Hamburger Zukunftsentscheid das Erreichen der Klimaneutralität auf 2040 vor.
Die Reduktionsziele für 2030 und 2040 dienen aber nur dazu, einen groben Rahmen vorzugeben. Damit die Transformation tatsächlich planbar und zuverlässig gelingen kann, werden durch den Hamburger Zukunftsentscheid zusätzlich sogenannte Jahresemissionsgesamtmengen, also jährliche CO2-Budgets, festgelegt.
Wieso legt der Hamburger Zukunftsentscheid jährliche CO2-Budgets fest?
Je mehr CO2 in die Atmosphäre gelangt, desto wärmer wird es auf der Erde. Da CO2 nur sehr langsam abgebaut wird, erhöhen die heute ausgestoßenen Treibhausgase die globale Durchschnittstemperatur auf Jahrhunderte. Dieser Temperaturanstieg ist es, der uns die schon jetzt zunehmenden Dürren, Überflutungen und Hitzewellen bringt.
Verpflichtende Reduktionsziele hat die Stadt derzeit nur für einzelne Jahre in der Zukunft. Wie viel CO2 insgesamt bis dahin ausgestoßen werden darf, ist nicht begrenzt. So lässt die Stadt vollkommen offen, welchen Beitrag sie zur Verhinderung katastrophaler Klimawandelfolgen zu leisten bereit ist.
Damit verfehlt das geltende Klimaschutzgesetz seine eigentliche Kernaufgabe: “Das Klima zu schützen […] und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten” (HmbKliSchG §2 Ziele des Gesetzes).
Durch das Festlegen jährlicher CO2-Budgets – also Mengen an CO2, die die Stadt jeweils in den Jahren 2026 bis 2040 emittieren darf – begrenzen wir Hamburgs Beitrag zur globalen Erwärmung. Darüber hinaus machen wir die Transformation planbarer für Stadt, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger und schaffen Ziele, deren Erreichung regelmäßig überprüft werden kann.
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